Bildungsscheck NRW

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Bildungsscheck NRW – Veränderte Schwerpunktsetzung ab 30. April 2018:
Berufliche Weiterbildung und Digitalisierung. Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte und Betriebe

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot richtet sich an Betriebe, Beschäftigte und Selbstständige. Finanziert wird der Bildungscheck aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im individuellen Zugang von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und seit 30. April 2018 auch  Selbständigen und im betrieblicher Zugang von kleinen und mittleren Betrieben.

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
  • Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 40.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten max. 80.000,- EUR
  • Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
  • Zielgruppen: Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
  • Ausgenommen: Beschäftigte, die Leistungen nach dem SGB III erhalten (sogenannte ALG I-Empfänger bzw. -Empfängerinnen)
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW:
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
  • Anzahl: Förderung von max. 10 Beschäftigten pro Kalenderjahr
  • Zielgruppen: Beschäftigte kleinerer und mittlerer Betriebe (außer öffentlicher Dienst, sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und Kirchen
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck

Für weitere Fragen und für die Absprache eines Beratungstermins sind wir für Sie da.

 

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