Die berufliche Weiterbildung von Kunden/Kundinnen der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter kann durch einen Bildungsgutschein unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind:
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte,
- Beschäftigte über 45 Jahre in KMU (max. 249 Beschäftigte) mit veralteter Qualifizierung oder ohne Berufsausbildung und
- Beschäftigte unter 45 in KMU, bei 50 % Beteiligung des Arbeitgebers, wenn der Betrieb über 10-249 Beschäftigte verfügt. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.
Gefördert werden Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung.
Der Bildungsgutschein weist u.a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer und den regionalen Geltungsbereich aus.
Weitere Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie auf der Seite des BMAS – Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.