Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Weiterbildungen von gering qualifizierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmern in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten, die im Rahmen von bestehenden Arbeitsverhältnissen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchgeführt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen für
- Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit max. 249 Mitarbeiter/-innen
- gering qualifizierte Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße und
- qualifizierte Beschäftigte, deren Berufsabschluss/Qualifikation mindestens 4 Jahre zurückliegt und die nicht im erlernten Beruf arbeiten
Die Weiterbildungsmaßnahme muss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln (z. B. anerkannter Berufsabschluss oder berufsanschlussfähige Teilqualifikation). Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Weiterbildung muss außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzgezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Bei Beschäftigten unter 45 in KMU müssen Betriebe mit über 10-249 Beschäftigten mindestens 50% der Lehrgangskosten tragen. Bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten können die vollen Weiterbildungskosten übernommen werden, unabhängig vom Lebensalter und unabhängig davon, ob die Schulungszeit in der regelmäßigen Arbeitszeit liegt.
Die Förderung erfolgt entweder über die Erstattung der Weiterbildungskosten (s. Bildungsgutschein) oder als Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Bundesagentur für Arbeit.