Bildungsprämie

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Mit der Bildungsprämie fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers.

Um den Erwerbstätigen mit geringerem Einkommen die Teilhabe am Lebenslangen Lernen zu erleichtern, führte die Bundesregierung mit der Bildungsprämie im Dezember 2008 ein neues Finanzierungsmodell ein.

Prämiengutscheine werden jährlich an Personen (z.B. Beschäftigte, Berufstätige, Rentner/-innen), die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können einen Prämiengutschein erhalten:

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig und
  • ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro).

Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro. Prämiengutscheine können nun in NRW unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden (Wegfall der sogenannten 1.000-Euro-Grenze).

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder auf der Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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