Aufstiegs-BAföG (bisher Meister-BAföG)
(AFBG – „Meister-BAföG“)
Zum Stichtag 01.08.2016 ist aus dem bisherigen Meister-BAföG das “Aufstiegs-BAföG” geworden, eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Der Kreis der Förderberechtigten ist erweitert worden und viele Regelungen wurden verändert.
Das Aufstiegs-BAföG ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig. Es fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Handwerks- oder Industriemeister/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufleute, Betriebswirt/-in, Techniker/-in, Betriebsinformatiker/-in, Programmierer/-in, Erzieher/-in oder Fachkrankenpfleger/-in , die einen Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Folgende Personengruppen können das Aufstiegs-BAföG erhalten:
- Handwerker/-innen sowie andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen
- Personen mit Bachelorabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss wie etwa ein Fachhochschul-Diplom
- Personen ohne Erstausbildung, z. B. Studienabbrecher/-innen sowie Abiturientinnen und Abiturienten, sofern Sie die in der jeweiligen Fortbildungsordnung geforderten Vorqualifikationen und Berufspraxis erfüllen
Die Förderung setzt sich aus einem Zuschussanteil, der nicht zurückgezahlt werden muss und einem zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag, zusammen.
Weitere Infos im Internet:
Aufstiegs-BAföG
Das Informationsportal zum Förderinstrument
Ämter für Ausbildungsförderung
Die zuständigen Stellen für die Antragstellung zum Aufstiegs-BAföG.