Bildungsscheck NRW 2019 “Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung”
Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen – flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Der Bildungsscheck NRW unterstützt seit 2006 die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im individuellen Zugang von Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständigen und im betrieblicher Zugang von kleinen und mittleren Betrieben.
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW ab 01.03.2019
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die Einzelperson selbst beraten und trägt den Eigenanteil.
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen mehr als 20.000,- € und weniger als 40.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten mehr als 40.000,- € und weniger als 80.000,- EUR
- Anzahl: ein Bildungsscheck pro Kalenderjahr
- Zielgruppe: Einzelpersonen, insbesondere Beschäftigte (auch des öffentlichen Dienstes), Berufsrückkehrende und Selbständige (Solo-Selbstständige sowie mitarbeitende Eigentümer/-innen und Teilhaber/-innen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.) mit Wohnsitz in NRW
- Förderhöhe: 50 % der tatsächlich entstandenen Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (außer Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung), höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Hinweis: Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige, die weniger als 20.000,- EUR bzw. 40.000,- EUR bei gemeinsam Veranlagten verdienen, können zur finanziellen Förderung von beruflicher Weiterbildung die Bildungsprämie beantragen, wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW ab 01.03.2019
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
[das Unternehmen muss bei Nachfrage einen entsprechenden Nachweis (z. B. Jahresabschluss § 285 Nr. 7 HGB) vorlegen können, der (Datum des Dokumentes) zum Zeitpunkt der Ausgabe des Bildungsschecks nicht älter als drei Jahre ist.] - Anzahl: Förderung von max. 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Kalenderjahr
- Zielgruppen: Beschäftigte kleinerer und mittlerer Betriebe mit Arbeitsstätte in NRW
- Förderhöhe: 50 % der tatsächlich entstandenen Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (außer Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung), höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Für weitere Fragen und für die Absprache eines Beratungstermins sind wir gerne für Sie da.