Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung fördert die allgemeine berufliche und spezifische berufliche Weiterbildungen für Beschäftigte im Güterkraftverkehr.
Bei einer allgemeinen beruflichen Weiterbildung betragen die Zuschüsse bis zu 60 %, bei Beschäftigten in KMU (kleine und mittlere Unternehmen mit max. 249 Beschäftigten) sogar bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für eine spezifische berufliche Weiterbildung betragen die Zuschüsse 25 % bzw. 35 % für Beschäftigte in KMU.
Der Eigenanteil muss durch das Unternehmen finanziert werden, das die Fördermittel über einen Antrag an das Bundesamt für Güterverkehr erhält.
Nähere Informationen zum Förderprogramm und zur aktuellen Förderperiode erhalten Sie beim Bundesamt für Güterverkehr.